[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Auslaender erschleichen sich zunehmend Sozialleistungen -Id:8591-
From: |
mike |
Subject: |
Auslaender erschleichen sich zunehmend Sozialleistungen -Id:8591- |
Date: |
Fri, 11 Jun 2004 13:27:42 GMT |
Scheinehen sind ja schon laenger bekannt: Da heiraten Auslaender gegen
Bezahlung deutsche Partner, um hier in Deutschland bleiben zu koennen. Aber
nun wurde ein neuer Weg entdeckt, die Scheinvaterschaft. Um in Berlin
Sozialleistungen zu erhalten, haben sich einige Auslaender ohne Bleibe- oder
Aufenthaltsrecht einen neuen Trick einfallen lassen. Sie bezahlten Sozialhilfe
empfaengern fuer die Anerkennung der Vaterschaft eines ihrer Kinder,
berichteten die 'Berliner Morgenpost' und der Berliner 'Tagesspiegel'.
Der Trick: Die Verwandten ersten Grades des Kindes duerfen automatisch in
Deutschland bleiben oder jederzeit wieder einreisen. Im Klartext: Die Mutter
erhaelt jetzt durch ihr eingedeutschtes Kind Bleiberecht, der eigentliche Vater
als Ehemann der Mutter ebenfalls.
Die Angehoerigen koennen auf diesem Weg in Deutschland auch noch
Sozialleistungen beziehen. Die zu Unrecht bezahlten Gelder sollen bereits in
Millionenhoehe gehen. Zwischen Dezember 2000 und Februar 2002 hat es alleine in
Berlin 60 Faelle von Scheinvaterschaften gegeben -das gab jetzt die Berliner
Stadtverwaltung bekannt. Der brandenburgische Innenminister Joerg Schoenbohm
(CDU) tobt: 'Offenbar gibt es gewisenlose Kriminelle, die jede gesetzliche
Luecke ausnuetzen, um staatliche Leistungen und Aufenthaltsrechte zu
erschleichen.'
Ein Mitarbeiter der Auslaenderbehoerde, der anonym bleiben will, erlaeuterte
die neue Masche. 'Wir bekommen immer mehr Faelle auf den Tisch, bei denen vor
allem Maenner aus Bosnien Sozialhilfe empfaenger mit bis zu 10 000 Euro
bestechen. Nachdem ein auslaendisches Kind geboren worden ist, unterschreiben
diese, dass sie die Vaterschaft anerkennen. Das ist legal, obwohl sie nicht die
Vaeter sind. Es gebe mittlerweile sogar einen Tarif dafuer, teilte der
CDU-Bundestagsabgeordnete Roland Gewalt mit.
Im Gegensatz zu den Scheinehen, die mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren
bestraft werden koennen, ist die Scheinvaterschaft bislang kein
Straftatbestand. Handeln ist gar nicht so einfach, denn das oben beschriebene
Vorgehen ist voellig legal und nicht etwa Betrug. Nur eine Gesetzesaenderung
auf Bundesebene kann die Luecke schliessen. Wie lange will man diese
Betruegerei wohl noch unterstuetzen, die letztendlich der Steuerzahler
begleichen muss?
[Prev in Thread] |
Current Thread |
[Next in Thread] |
- Auslaender erschleichen sich zunehmend Sozialleistungen -Id:8591-,
mike <=